Studierendenmobilität

Mit Studium oder Praktikum ins Ausland

Neue Pflegetechniken in Norwegen, schnuppern in einer Forschungsgruppe in der Schweiz oder studieren in Spanien: Ein Auslandspraktikum oder -semester bringt mehr als nur ECTS! Mit unseren Mobilitätsprogrammen kommen Sie sicher und gut betreut an eine unserer zahlreichen Partnerinstitutionen weltweit. Das International Office berät und begleitet Sie dabei Schritt für Schritt.


Entdecken Sie unsere Austauschprogramme

Welche Länder und Hochschulen für Sie möglich sind, hängt von Ihrem Studienprogramm und der gewählten Auslandsmobilität ab. Gerne berät Sie das International Office zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Auf der Karte sehen Sie auf einen Blick alle Länder, in denen grundsätzlich eine Auslandsmobilität möglich ist. Die Länder sind farblich nach Programm zusammengefasst. Es ist möglich, als Freemover (Auslandsmobilität ohne Förderung) weltweit ins Ausland zu gehen.

  • Erasmus+ (blau)
    Alle 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, Nordmazedonien und die Türkei
  • Swiss European Mobility Programme – SEMP (grün)
    Schweiz
  • Marshall-Plan-Scholarship (dunkelviolett-gestreift)
    USA
  • als Freemover oder über Erasmus+ (hellviolett)
    Erasmus+ weltweit teilnehmende Partnerländer

Ihre Möglichkeiten im Ausland

Ob ein Semester in Portugal, ein Praktikum in Ghana oder eine Forschungsreise in die USA – wir bieten das passende Programm oder die geeignete Förderung, um Ihre Auslandsmobilität zu verwirklichen. 

Es gibt folgende Auslandsmobilitäten:

Sie studieren im Rahmen Ihres regulären Studienprogramms an einer ausländischen Gasthochschule.

Voraussetzungen

  • mindestens 61 Tage Auslandsmobilität
  • mindestens 3 ECTS/Monat
  • keine gemeldete Hauptwohnadresse im Zielland
  • Auswahl einer Partnerhochschule des eigenen Studienprogramms 

Details zum Studienaufenthalt

Sie kombinieren eine Auslandsmobilität an einer Gasthochschule oder bei einem Unternehmen im Ausland mit einem Teil des Programms, der online stattfindet.

Voraussetzungen

  • Auslandsmobilität zwischen 5 und 30 Tagen
  • mindestens 3 ECTS werden angerechnet
  • keine gemeldete Hauptwohnadresse im Zielland
  • verpflichtender Online-Teil

Details zur Kurzzeitmobilität

Sie sammeln internationale Berufserfahrung in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen im Ausland oder auch an einer Gasthochschule.

Voraussetzungen

  • mindestens 61 Tage Auslandsmobilität
  • mindestens 3 ECTS/Monat
  • keine gemeldete Hauptwohnadresse im Zielland 
  • Praktikum ohne Vergütung/Gehalt in einem weltweit teilnehmenden Partnerland

Details zum Auslandspraktikum

Sie absolvieren innerhalb eines Jahres nach Ihrem Studienabschluss ein gefördertes Praktikum im Ausland.

Voraussetzungen

  • mindestens 61 Tage Auslandsmobilität
  • keine gemeldete Hauptwohnadresse im Zielland 
  • Praktikum ohne Vergütung/Gehalt in einem weltweit teilnehmenden Partnerland
  • Bewerbung und Genehmigung vom eigenen Studienprogramm vor der letzten Prüfung
  • keine Inskription an einer Hochschule während des gesamten Praktikums 
  • Absolvierung innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss

Details zum Graduiertenpraktikum

Als Freemover organisieren Sie Ihre Auslandsmobilität eigenständig und außerhalb bestehender Hochschulpartnerschaften oder Mobilitätsprogrammen. Der Aufenthalt ist weltweit möglich, aber ohne Förderung, und ist mit der internationalen Koordination Ihres Studienprogramms abzusprechen. 

Details zu den Freemover-Programmen finden Sie bei der jeweiligen Auslandsmobilität:

 

Praktika in Hamburg und Luzern

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Am linken Bildrand eine junge Frau, die in die Kamera blickt. Im Hintergrund die Speicherstadt in Hamburg.

„Meine Komfortzone verlassen und in ungewohnter Umgebung mit allen Herausforderungen klarkommen, das wollte ich mir selbst beweisen.“

Nadine Weisz, Absolventin des Bachelorstudiums Gesundheits- und Krankenpflege

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Sie können sich für alle Hochschulen im Ausland bewerben. Förderungen gibt es nur für Aufenthalte an Partnerhochschulen, also Gasthochschulen, die ein Kooperationsabkommen mit der Hochschule Campus Wien haben. Ein Praktikum können Sie in Erasmus+ Ländern auch ohne Partnerhochschule machen.

Um alle aktuellen Partnerhochschulen Ihres Studienprogramms zu sehen, gehen Sie auf Mobility Online zum Punkt „Austauschmöglichkeiten“ und füllen das Formular unter „Vorselektion“ aus. Sobald Sie die Felder „Programm“ und „Studiengang“ auswählen, erscheint unter „Resultat“ eine Liste aller Partnerhochschulen.

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA.. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich.

Damit Sie eine Förderung erhalten, muss Ihr Studienprogramm eine Vereinbarung mit Ihrer gewählten Gasthochschule haben, d.h. die Gasthochschule muss auch eine Partnerhochschule der Hochschule Campus Wien sein. In Erasmus+ Ländern können Sie ein gefördertes Praktikum auch ohne Partnerhochschule machen. Hier finden Sie die aktuellen Länder für Erasmus+. 

Ob Studienaufenthalt oder Auslandspraktikum, jede Mobilität hat zudem eigene Voraussetzungen, die Sie für eine Förderung erfüllen müssen. Diese finden Sie beim Punkt "Ihre Möglichkeiten im Ausland" bei der jeweiligen Auslandsmobilität.

Je nach Studien- und Mobilitätsprogramm gibt es im Laufe des Studienjahres verschiedene Bewerbungsfristen. 
Die Bewerbung für eine Erasmus+ Förderung muss über Mobility Online erfolgen.

Für alle anderen Bewerbungen senden Sie Ihre Unterlagen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist an international@hcw.ac.at. 

Wir empfehlen Ihnen, die Landessprache so gut wie möglich zu beherrschen. Das hilft Ihnen, leichter mit anderen ins Gespräch zu kommen, sich besser zurechtzufinden und bereichert Ihre Auslandserfahrung. Unsere Empfehlung für Studienaufenthalte und Praktika ist die Landessprache zumindest auf Sprachniveau B1 zu können. Fehlende Sprachkenntnisse schließen eine Teilnahme jedoch nicht aus. Um sich sprachlich auf Ihre Auslandsmobilität vorzubereiten, können Sie kostenlos Lernmaterialien nutzen und einen Einstufungstest für die Sprache Ihrer Wahl auf der OLS-Plattform absolvieren. 

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

Die Voraussetzungen sind:

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule 
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Ja, Sie können Ihre österreichische Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium zusätzlich zu einer Erasmus+ Förderung beziehen. Beachten Sie dabei aber die geltenden Einkommensgrenzen beim Zuverdienst, falls Sie neben Ihrem Studium arbeiten.

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht bei laufendem Studium an der Hochschule Campus Wien über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung  

Bewerben Sie sich

Die Bewerbungsfristen für die Auslandsmobilitäten sind abhängig von Ihrem Studien- und Austauschprogramm:

    Studienaufenthalt

    im Wintersemester 2026/27
    Alle Departments außer Angewandte Pflegewissenschaft
    1. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026

    im Sommersemester 2027
    Alle Departments außer Angewandte Pflegewissenschaft
    1. Juni bis 30. Juni 2026

    Auslands- oder Graduiertenpraktikum

    im Wintersemester 2026/27
    Alle Departments außer Angewandte Pflegewissenschaft
    1. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026
     
    im Sommersemester 2027
    Alle Departments außer Angewandte Pflegewissenschaft
    1. Juni bis 30. Juni 2026 und 10. September bis 10. Oktober 2026

    im Studienjahr 2026/27 
    Department Angewandte Pflegewissenschaft
    1. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026

    im Sommersemester 2027
    Bewerbungsnachfrist für Department Angewandte Pflegewissenschaft
    1. Juni bis 30. Juni 2026

    Kurzzeitmobilität und Freemover

    Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihr Studienprogramm oder das International Office für weitere Informationen.

     

    Praktikum auf den Philippinen

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    „Mein Rat: Die Zweifel über Bord werfen! Der Aufwand im Vorhinein lohnt sich sehr!“ 

    Pia Eckl, Studierende des Bachelorstudiums Soziale Arbeit

     

    Fragen zu Auslands- und Förderprogrammen?

    Bei Fragen zu den einzelnen Auslands- und Förderprogrammen unterstützt Sie das International Office Team: international@hcw.ac.at

    Fragen rund ums Studieren im Ausland?

    Bei Fragen zu Studium, Studienplänen, Lehrveranstaltungen, Anrechnungen oder Praktikastellen rund um Ihre Auslandsmobilität wenden Sie sich bitte an die zuständige internationale Koordination Ihres Studienprogramms:

    Bioengineering, Bioinformatik, Biotechnologisches Qualitätsmanagement und Bioprocess Engineering

    Molekulare Biotechnologie

    Nachhaltige Verpackungstechnologie, Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Packaging Technology and Sustainability

    Bauingenieurwesen – Baumanagement und Architektur – Green Building

    Gesundheits- und Krankenpflege

    Sozialmanagement in der Elementarpädagogik und Kinder- und Familienzentrierte Soziale Arbeit

    Sozialraumorientierte und Klinische Soziale Arbeit

    Computer Science and Digital Communications

    High Tech Manufacturing und Advanced Manufacturing Technologies and Management

    Angewandte Elektronik und Technische Informatik