Auslandspraktikum

Bei einem Auslandspraktikum sammeln Sie internationale Berufserfahrung, vertiefen Ihre Sprachkenntnisse und stärken Ihren Lebenslauf. Ob in Europa oder weltweit: Sie sind länger als zwei Monate im Ausland (mindestens 61 Tage Auslandsmobilität) und können das Praktikum in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen im Ausland sowie an einer Hochschule absolvieren.

 

Praktikum in Schweden

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„In Schweden lernte ich, gelassener zu bleiben und, dass Fehler der Anfang von Verbesserungen sind. Denn nichts ist jemals so schlimm und unmöglich, wie es scheint.“

Nicole Unger, Studierende des Bachelorstudiums Biomedizinische Analytik

 

Unsere Programme für Ihr Auslandspraktikum

Für ein Auslandspraktikum wählen Sie zwischen Erasmus+, SEMP, Marshall-Plan-Scholarship, Global Social Dialog oder Freemover:

Erasmus+

Ihre Auslandsmobilität ist in einem der 33 Erasmus+ Länder oder einem weltweit teilnehmenden Partnerland. Hier finden Sie die aktuellen Länder für Erasmus+. Bei Praktika an einer Hochschule in einem weltweit teilnehmenden Partnerland  ist eine Partnerschaft zwischen der Gasthochschule und Ihrem Studienprogramm erforderlich.

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum mit Erasmus+.

Bewerbung 

Sie füllen das Bewerbungsformular in Mobility Online aus und laden Ihre Bewerbungsdokumente fristgerecht hoch. Für die Bewerbung ist noch keine Praktikumsstelle notwendig.

Nach der Genehmigung

  • Sie suchen nach einer Praktikumsstelle, falls Sie noch keine haben.
  • Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab.
  • Sie übermitteln das Learning Agreement an das International Office.
  • Das International Office berechnet die Höhe der Förderung und schließt eine Zuschussvereinbarung ab.

Während der Mobilität

Falls nötig, können Sie das Learning Agreement anpassen.

Nach der Mobilität

Sie füllen den Online Participant Report aus, die Praktikumsstelle unterschreibt und stempelt Ihre Aufenthaltsbestätigung und Sie übermitteln das Traineeship Certificate an das International Office.

Förderung

Zwischen € 620 und € 700 pro Monat + einmaliger Reisekostenzuschuss + zusätzliche Reisetage (wenn umweltfreundliches Reisen) + Aufstockung/Inklusionsunterstützung für Studierende mit geringeren Chancen
Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen.

Studierende mit geringeren Chancen

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit gesundheitlichen Problemen, wenn durch die Auslandsmobilität die Kosten höher sind als zuhause.

Umweltfreundliches Reisen

  • mit Zug, Bus oder Autofahrt in einer Fahrgemeinschaft
  • davon mindestens mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreisen
  • Nachweise müssen für beide Strecken vorliegen
  • höherer Reisekostenzuschuss + bis sechs zusätzliche Reisetage
  • Angebot: Interrail Pass for Erasmus+ 

Kosten

Die Erasmus+ Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die monatlichen Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Lebensstil. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule 
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich. 

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

Swiss European Mobility Programme (SEMP)

Ihre Praktikumsstelle ist in der Schweiz. 

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum mit SEMP.

Bewerbung

Sie laden das Bewerbungsformular herunter, füllen dieses aus und schicken es gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen an: international@hcw.ac.at. Bei der Bewerbung ist noch keine Praktikumsstelle notwendig.

Nach der Genehmigung

  • Das International Office fragt bei der gewünschten Schweizer Partnerhochschule an.
  • Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule bzw. Praktikumsstelle ab.
  • Sie übermitteln das Learning Agreement an das International Office.
  • Das International Office der Schweizer Gasthochschule berechnet die Höhe der Förderung und schließt die Zuschussvereinbarung ab.

Förderung

CHF 440 pro Monat + CHF 100 bei umweltfreundlichem Reisen
Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen.

Umweltfreundliches Reisen

  • mit Zug, Bus oder Autofahrt in einer Fahrgemeinschaft
  • davon mindestens mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreisen
  • Nachweise müssen für beide Strecken vorliegen

Kosten

Die SEMP-Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die monatlichen Kosten in der Schweiz sind abhängig vom Wohnort und Lebensstil. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule 
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

Marshall-Plan-Scholarship

Sie sind Studierende*r eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studienprogramms und machen einen Forschungsaufenthalt z.B. im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit in den USA, der zwischen 90 Tagen und 12 Monaten dauert.

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum mit der Marshall-Plan-Scholarship.

Bewerbung

Sie schicken Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive Letter of Acceptance der US-Gastinstitution und Research Proposal bis jeweils 15. September des laufenden Studienjahres an: international@hcw.ac.at. Die US-Gastinstitution müssen Sie vor der Bewerbung finden.

Nach der Genehmigung

  • Sie schließen ein Research Assignment Agreement mit der Stiftung ab.
  • Sie beantragen das J-1 Visum, das für alle Austauschbesucher*innen in den USA notwendig ist.

Nach der Mobilität

Sie übermitteln Ihren Confirmation of Stay, Kopie der Flugtickets, Final Research Report and Field Report an das International Office.

Förderung

Zwischen € 4.000 und € 9.000 pro Mobilität. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Austrian Marshall-Plan Foundation.
Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen.

Kosten

Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort, Lebensstil und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:  

  • mögliche Studiengebühren
  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung müssen in den USA privat abgeschlossen werden
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

Global Social Dialog (GSD)

Sie sind Studierende*r der Sozialen Arbeit und machen ein Praktikum von mindestens 15 Wochen (Berufstätige mindestens 10 Wochen) im Globalen Süden, das heißt in Afrika, Asien oder Lateinamerika. 

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum mit Global Social Dialog.

Bewerbung

Sie halten Rücksprache in Ihrem Studienprogramm und bewerben sich fristgerecht auf Global Social Dialog

Nach der Genehmigung

Um sich auf Ihre Auslandsmobilität vorzubereiten, nehmen Sie vor Ihrer Abreise an einem dreitägigen Vorbereitungsseminar teil.

Nach der Mobilität

Nach Ihrer Rückkehr absolvieren Sie ein dreitägiges Reflexionsseminar, um über Ihre Erfahrungen im Ausland mit dem GSD-Team zu reflektieren.

Förderung

Ca. € 1.000 pro Mobilität

Kosten

Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:  

  • mögliche Studiengebühren
  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Auslandsmobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich. 

Kontakt

Jakob Felix Springer: jakob_felix.springer@hcw.ac.at 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Global Social Dialog.

Freemover

Sie organisieren Ihre Auslandsmobilität eigenständig und außerhalb bestehender Hochschulpartnerschaften oder Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+ oder SEMP. Der Aufenthalt und die Auswahl Ihrer Praktikumsstelle ist weltweit möglich, aber ohne Förderung, und ist mit der internationalen Koordination Ihres Studienprogramms abzusprechen.

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum als Freemover.

Bewerbung

Sie laden das Bewerbungsformular herunter, füllen es aus und schicken es gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen an: international@hcw.ac.at

Nach der Genehmigung

Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab und übermitteln dieses an das International Office.

Kosten

Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen. Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort, Lebensstil und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:  

  • mögliche Studiengebühren
  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule 
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 sind nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich.  

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.