Studienaufenthalt

Ein Studienaufenthalt dauert länger als zwei Monate (mindestens 61 Tage Auslandsmobilität) und ermöglicht Ihnen im Rahmen Ihres regulären Studienprogramms, an einer ausländischen Gasthochschule zu studieren. Dort besuchen Sie Lehrveranstaltungen, die für Ihr Studium angerechnet werden. Sie erweitern Ihren persönlichen und fachlichen Horizont, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und lernen neue Kulturen sowie Studiensysteme kennen. 

 

Auslandssemester in Dänemark

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„Begegnungen mit Menschen aus verschiedenen Ländern – ihre Freundschaften, Gespräche, Sichtweisen und Arbeitsweisen – haben auch meinen beruflichen Blick erweitert und geprägt.“

Beate Bauer, Studierende des Bachelorstudiums Soziale Arbeit

 

Der erste Schritt: Hochschule wählen

Um eine Förderung zu erhalten, muss die Gasthochschule eine Partnerhochschule Ihres Studienprogramms sein. Hier finden Sie unter "Austauschmöglichkeiten" unsere aktuellen Partnerhochschulen. Füllen Sie dazu das Formular unter „Vorselektion“ aus. Sobald Sie die Felder „Programm“ und „Studiengang“ auswählen, erscheint unter „Resultat“ eine Liste aller Partnerhochschulen.

Sie interessieren sich für eine Hochschule ohne bestehende Vereinbarung mit Ihrem Studienprogramm? Dann klären Sie das möglichst frühzeitig mit der internationalen Koordination Ihres Studienprogramms ab, bevor Sie das International Office kontaktieren.


Unsere Programme für Ihren Studienaufenthalt

Für einen Studienaufenthalt wählen Sie zwischen Erasmus+, SEMP oder Freemover.

Erasmus+

Ihre Auslandsmobilität ist in einem der 33 Erasmus+ Länder oder einem weltweit teilnehmenden Partnerland. Hier finden Sie die aktuellen Länder für Erasmus+. 

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Studienaufenthalt mit Erasmus+.

Bewerbung 

Sie füllen das Bewerbungsformular in Mobility Online aus, geben drei Partnerhochschulen an und laden Ihre Bewerbungsdokumente fristgerecht hoch.

Nach der Genehmigung

  • Sie werden an einer der genannten Gasthochschulen zugeteilt und nominiert.
  • Sie melden sich an der Gasthochschule als Incoming an.
  • Sie schließen ein Digital Learning Agreement in Mobility Online zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab.
  • Das International Office berechnet die Höhe der Förderung und schließt eine Zuschussvereinbarung ab.

Während der Mobilität

Falls nötig, können Sie das Learning Agreement anpassen.

Nach der Mobilität

  • Sie füllen den Online Participant Report aus.
  • Die Gasthochschule unterschreibt und stempelt Ihre Aufenthaltsbestätigung.
  • Sie übermitteln das Transcript of Records an das International Office.

Förderung

Zwischen € 470 und € 520 pro Monat + einmaliger Reisekostenzuschuss + zusätzliche Reisetage (wenn umweltfreundliches Reisen) + Aufstockung / Inklusionsunterstützung für Studierende mit geringeren Chancen.
Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen.

Studierende mit geringeren Chancen

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit gesundheitlichen Problemen, wenn durch die Auslandsmobilität die Kosten höher sind als zuhause.

Umweltfreundliches Reisen

  • mit Zug, Bus oder Autofahrt in einer Fahrgemeinschaft
  • davon mindestens mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreisen
  • Nachweise müssen für beide Strecken vorliegen
  • höherer Reisekostenzuschuss + bis sechs zusätzliche Reisetage
  • Angebot: Interrail Pass for Erasmus+ 

Kosten

Die Erasmus+ Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie bezahlen zudem an der Partnerhochschule keine Studiengebühren und können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die monatlichen Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Lebensstil. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht bei laufendem Studium an der Hochschule Campus Wien über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung  

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

Swiss European Mobility Programme (SEMP)

Ihr Aufenthalt ist in der Schweiz. Fordern Sie dazu die Partnerliste bei der internationalen Koordination Ihres Studienprogramms an.

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Studienaufenthalt mit SEMP.

Bewerbung 

Sie laden das Bewerbungsformular herunter, füllen dieses aus und schicken es gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen an: international@hcw.ac.at

Nach der Genehmigung

  • Sie werden an der Gasthochschule zugeteilt und nominiert.
  • Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab.
  • Sie übermitteln das Learning Agreement an das International Office.
  • Das International Office der Schweizer Gasthochschule berechnet die Höhe der Förderung und schließt die Zuschussvereinbarung ab.

Förderung

CHF 2 200 pro Semester + CHF 100 bei umweltfreundlichem Reisen
Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen.

Umweltfreundliches Reisen

  • mit Zug, Bus oder Autofahrt in einer Fahrgemeinschaft
  • davon mindestens mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreisen
  • Nachweise müssen für beide Strecken vorliegen

Kosten

Die SEMP-Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie bezahlen zudem an der Gasthochschule keine Studiengebühren und können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die Kosten in der Schweiz sind abhängig vom Wohnort und Lebensstil. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht bei laufendem Studium an der Hochschule Campus Wien über die ÖH
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung  

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

 

Summer School in der Schweiz

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„Meine Highlights: Zimteis, Schifffahrt auf dem Zürcher See und der Ausblick vom Prime Tower!“ 

Nika Rant, Studierende des Bachelorstudiums Architektur – Green Building

 

Freemover

Sie organisieren Ihre Auslandsmobilität eigenständig und außerhalb bestehender Hochschulpartnerschaften oder Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+ oder SEMP. Der Aufenthalt ist weltweit möglich, aber ohne Förderung, und ist mit der internationalen Koordination Ihres Studienprogramms abzusprechen.

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Studienaufenthalt als Freemover.

Bewerbung

Sie laden das Bewerbungsformular herunter, füllen es aus und schicken es gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen an: international@hcw.ac.at

Nach der Genehmigung

Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab und übermitteln dieses an das International Office.

Kosten

Wenn Ihre Auslandsmobilität länger als 91 Tage dauert, sind Sie von den Studiengebühren an der Hochschule Campus Wien befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag und Sponsionsbeiträge bezahlen. Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort, Lebensstil und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:  

  • mögliche Studiengebühren
  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung 
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule 
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich. 

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.