Kurzzeitmobilität

Bei einer Kurzzeitmobilität unterscheiden wir zwischen zwei Arten: einer Blended Mobility und einem Blended Intensive Programme. Bei beiden kombinieren Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland mit einem Online-Teil, den Sie zuhause absolvieren. Sie arbeiten so in einem internationalen Team, sowohl vor Ort im Ausland als auch in der gemeinsamen Online-Lernerfahrung, die ebenso in die Leistungsbeurteilung Ihres Studienprogramms einfließt.

 

Blended Intensive Programme in den Niederlanden

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„Besonders spannend fand ich den Einblick in andere Labors und die unterschiedlichen Arbeitsweisen, auch bei einer Methode wie der PCR, mit der ich gut vertraut bin." 

Kristína Barankaiová, Studierende des Bachelorstudiums Biomedizinische Analytik

 

Der erste Schritt: Mobilitätsart wählen

Für eine Kurzzeitmobilität gibt es zwei unterschiedliche Arten zur Wahl. Beide sind nur auf Angebot Ihres Studienprogramms möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die zuständige internationale Koordination Ihres Studienprogramms.

Blended Mobility: Kurzzeitmobilität an einer Partnerhochschule mit virtueller Komponente
Blended Intensive Programme (BIP): Kurzzeitmobilität mit virtueller Komponente zwischen mindestens drei Hochschulen aus drei verschiedenen Ländern zu einem bestimmten Thema; der Ablauf und Reiseplan wird mit Ihrem Studienprogramm individuell vereinbart.

Der virtuelle Teil kann vor, während oder nach der Auslandsmobilität stattfinden. Beispielsweise kann ein virtuelles Treffen über Zoom dazu dienen, das gemeinsame Projekt mit den Studierenden der Partnerhochschulen zu initiieren oder abzuschließen. Die Auslandsmobilität vor Ort dauert zwischen 5 und 30 Tagen.


Unsere Programme für Ihre Kurzzeitmobilität

Für eine Kurzzeitmobilität (Blended Mobility oder Blended Intensive Programm) wählen Sie zwischen Erasmus+ oder Freemover:

Erasmus+

Ihre Auslandsmobilität ist in einem der 33 Erasmus+ Länder  oder einem weltweit teilnehmenden Partnerland. Hier finden Sie die aktuellen Länder für Erasmus+. 

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihre Kurzzeitmobilität mit Erasmus+.

Bewerbung 

Sie füllen das Bewerbungsformular in Mobility Online aus und laden Ihre Bewerbungsdokumente fristgerecht hoch.

Nach der Genehmigung

  • Sie werden an der genannten Gasthochschule zugeteilt und nominiert.
  • Sie melden sich an der Gasthochschule als Incoming an.
  • Sie schließen ein Digital Learning Agreement in Mobility Online zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab.
  • Das International Office berechnet die Höhe der Förderung und schließt eine Zuschussvereinbarung ab.

Nach der Mobilität

Sie füllen den Online Participant Report aus, die Gasthochschule unterschreibt und stempelt Ihre Aufenthaltsbestätigung und Sie übermitteln das Transcript of Records an das International Office.

Förderung

€ 79 pro Tag bis 14 Tage, € 56 pro Tag ab 15 Tagen + einmaliger Reisekostenzuschuss + zusätzliche Reisetage (wenn umweltfreundliches Reisen) + Aufstockung / Inklusionsunterstützung für Studierende mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit gesundheitlichen Problemen, wenn durch die Auslandsmobilität die Kosten höher sind als zuhause.

Umweltfreundliches Reisen

  • mit Zug, Bus oder Autofahrt in einer Fahrgemeinschaft
  • davon mindestens mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreisen
  • Nachweise müssen für beide Strecken vorliegen
  • höherer Reisekostenzuschuss + bis sechs zusätzliche Reisetage
  • Angebot: Interrail Pass for Erasmus+

Kosten

Die Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie bezahlen zudem an der Gasthochschule keine Studiengebühren und können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort, Lebensstil und Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen  

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

Freemover

Sie nehmen an der Blended Mobility teil, aber ohne Förderung. Der Aufenthalt ist mit der internationalen Koordination Ihres Studienprogramms abzusprechen.

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihre Kurzzeitmobilität als Freemover.

Bewerbung

Sie laden das Bewerbungsformular herunter, füllen es aus und schicken es gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen an: international@hcw.ac.at

Nach der Genehmigung

Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab und übermitteln dieses an das International Office.

Kosten

Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort, Lebensstil und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:  

  • mögliche Studiengebühren
  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Auslandsmobilität durch Ihr Studienprogramm
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht über die ÖH (außer in Kanada, USA und Australien)
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich. 

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.