Graduiertenpraktikum

Sie schließen Ihr Studium bald ab und möchten für mindestens zwei Monate (mindestens 61 Tage Auslandsmobilität) internationale Berufserfahrung sammeln? Mit dem Graduiertenpraktikum können Sie innerhalb von einem Jahr nach Ihrem Abschluss ein gefördertes Praktikum im Ausland absolvieren. Sie sammeln Praxiserfahrung, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und stärken Ihr Profil für den Berufseinstieg. 

 

Praktikum in Schottland

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„Ich war beeindruckt, wie offen ich in einem anderen Land und Pflegesystem, mit einer anderen Ausbildung aufgenommen wurde. Ich durfte arbeiten wie die Staff Nurses – das hat mein Selbstbewusstsein sehr gestärkt.

Raphaela Sieber, Absolventin des Bachelorstudiums Gesundheits- und Krankenpflege

 

Unsere Programme für Ihr Graduiertenpraktikum

Für ein Graduiertenpraktikum wählen Sie zwischen Erasmus+ und Global Social Dialog:

Erasmus+

Ihre Auslandsmobilität ist in einem der 33 Erasmus+ Länder oder einem weltweit teilnehmenden Partnerland. Hier finden Sie die aktuellen Länder für Erasmus+. Die Praktikumsstelle ist selbstständig zu finden. Geförderte Graduiertenpraktika kann die Hochschule Campus Wien nur anbieten, solange ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim International Office.

Für ein Graduiertenpraktikum wählen Sie Erasmus+:

Bewerbung 

Sie füllen das Bewerbungsformular in Mobility Online aus und laden Ihre Bewerbungsdokumente fristgerecht hoch. Für die Bewerbung ist noch keine Praktikumsstelle notwendig.

Nach der Genehmigung

  • Sie suchen nach einer Praktikumsstelle, falls Sie noch keine haben.
  • Sie schließen ein Learning Agreement zwischen Ihrem Studienprogramm und der gewählten Gasthochschule ab.
  • Sie übermitteln das Learning Agreement an das International Office.
  • Das International Office berechnet die Höhe der Förderung und schließt eine Zuschussvereinbarung ab.

Während der Mobilität

Falls nötig, können Sie das Learning Agreement anpassen.

Nach der Mobilität

Sie füllen den Online Participant Report aus, die Praktikumsstelle unterschreibt und stempelt Ihre Aufenthaltsbestätigung und Sie übermitteln das Traineeship Certificate an das International Office.

Förderung

zwischen € 620 und € 700 pro Monat + einmaliger Reisekostenzuschuss + zusätzliche Reisetage (wenn umweltfreundliches Reisen) + Aufstockung / Inklusionsunterstützung für Studierende mit geringeren Chancen.

Studierende mit geringeren Chancen

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit gesundheitlichen Problemen, wenn durch die Auslandsmobilität die Kosten höher sind als zuhause.

Umweltfreundliches Reisen

  • mit Zug, Bus oder Autofahrt in einer Fahrgemeinschaft
  • davon mindestens mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreisen
  • Nachweise müssen für beide Strecken vorliegen
  • höherer Reisekostenzuschuss + bis sechs zusätzliche Reisetage
  • Angebot: Interrail Pass for Erasmus+ 

Kosten

Die Erasmus+ Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie bezahlen zudem an der Gasthochschule keine Studiengebühren und können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die monatlichen Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Lebensstil. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis € jeweils 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Nach Ihrem Abschluss fällt die Unfall- und Haftpflichtversicherung über die ÖH weg
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich. 

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.

Global Social Dialog (GSD)

Sie sind Studierende*r der Sozialen Arbeit und machen ein Praktikum von mindestens 15 Wochen (Berufstätige mindestens 10 Wochen) im Globalen Süden, das heißt in Afrika, Asien oder Lateinamerika. 

Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum mit Global Social Dialog.

Bewerbung

Sie halten Rücksprache in Ihrem Studienprogramm und bewerben sich fristgerecht auf Global Social Dialog

Nach der Genehmigung

Um sich auf Ihre Auslandsmobilität vorzubereiten, nehmen Sie vor Ihrer Abreise an einem dreitägigen Vorbereitungsseminar teil.

Nach der Mobilität

Nach Ihrer Rückkehr absolvieren Sie ein dreitägiges Reflexionsseminar, um über Ihre Erfahrungen im Ausland mit dem GSD-Team zu reflektieren.

Förderung

Ca. € 1.000 pro Mobilität

Kosten

Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:  

  • mögliche Studiengebühren
  • Miete (Wohnheim, WG, Wohnung)
  • Lebensmittel und Alltagsbedarf
  • Öffentlicher Verkehr und Mobilität
  • Freizeit und Aktivitäten
  • Versicherungen 

Interner Sprachkostenzuschuss

Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.

  • Antrag erst nach der Genehmigung Ihrer Förderung
  • die Fremdsprache darf nicht Englisch sein
  • Sprachkurs in einer offiziellen Sprachschule
  • maximal zwei Mal eine Rückerstattung bis jeweils € 100

Versicherung

Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:

  • Nach Ihrem Abschluss fällt die Unfall- und Haftpflichtversicherung über die ÖH weg
  • Krankenversicherung im Ausland
  • weitere Versicherungen z.B. Freizeitversicherung oder Reiseversicherung

Reisewarnung bei Zielland beachten

Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Auslandsmobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich. 

Kontakt

Jakob Felix Springer: jakob_felix.springer@hcw.ac.at 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Global Social Dialog.