Sie schließen Ihr Studium bald ab und möchten für mindestens zwei Monate (mindestens 61 Tage Auslandsmobilität) internationale Berufserfahrung sammeln? Mit dem Graduiertenpraktikum können Sie innerhalb von einem Jahr nach Ihrem Abschluss ein gefördertes Praktikum im Ausland absolvieren. Sie sammeln Praxiserfahrung, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und stärken Ihr Profil für den Berufseinstieg.
Für ein Graduiertenpraktikum wählen Sie zwischen Erasmus+ und Global Social Dialog:
Ihre Auslandsmobilität ist in einem der 33 Erasmus+ Länder oder einem weltweit teilnehmenden Partnerland. Hier finden Sie die aktuellen Länder für Erasmus+. Die Praktikumsstelle ist selbstständig zu finden. Geförderte Graduiertenpraktika kann die Hochschule Campus Wien nur anbieten, solange ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim International Office.
Für ein Graduiertenpraktikum wählen Sie Erasmus+:
Sie füllen das Bewerbungsformular in Mobility Online aus und laden Ihre Bewerbungsdokumente fristgerecht hoch. Für die Bewerbung ist noch keine Praktikumsstelle notwendig.
Falls nötig, können Sie das Learning Agreement anpassen.
Sie füllen den Online Participant Report aus, die Praktikumsstelle unterschreibt und stempelt Ihre Aufenthaltsbestätigung und Sie übermitteln das Traineeship Certificate an das International Office.
zwischen € 620 und € 700 pro Monat + einmaliger Reisekostenzuschuss + zusätzliche Reisetage (wenn umweltfreundliches Reisen) + Aufstockung / Inklusionsunterstützung für Studierende mit geringeren Chancen.
Die Erasmus+ Förderung deckt einen Teil der Kosten. Sie bezahlen zudem an der Gasthochschule keine Studiengebühren und können weiterhin Ihre österreichische Studienbeihilfe, das Selbsterhalterstipendium oder Bundesländerstipendien beziehen. Die monatlichen Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Lebensstil. Berücksichtigen Sie dabei:
Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.
Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:
Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Mobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich.
Bei Fragen schreiben Sie an international@hcw.ac.at.
Sie sind Studierende*r der Sozialen Arbeit und machen ein Praktikum von mindestens 15 Wochen (Berufstätige mindestens 10 Wochen) im Globalen Süden, das heißt in Afrika, Asien oder Lateinamerika.
Von der Bewerbung über den Ablauf bis hin zu den Kosten: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihr Auslandspraktikum mit Global Social Dialog.
Sie halten Rücksprache in Ihrem Studienprogramm und bewerben sich fristgerecht auf Global Social Dialog.
Um sich auf Ihre Auslandsmobilität vorzubereiten, nehmen Sie vor Ihrer Abreise an einem dreitägigen Vorbereitungsseminar teil.
Nach Ihrer Rückkehr absolvieren Sie ein dreitägiges Reflexionsseminar, um über Ihre Erfahrungen im Ausland mit dem GSD-Team zu reflektieren.
Ca. € 1.000 pro Mobilität
Die Kosten im Ausland sind abhängig vom Zielland, Wohnort und Ihrer Aufenthaltsdauer. Berücksichtigen Sie dabei:
Das International Office bietet einen internen Sprachkostenzuschuss für alle Studierenden, die ihre Fremdsprachkenntnisse vor und/oder während der Auslandsmobilität verbessern möchten.
Vor Ihrer Auslandsmobilität müssen Sie sich ausreichend über Ihren Versicherungsschutz informieren und bei Bedarf folgendes abschließen:
Eine Auslandsmobilität ist grundsätzlich in allen Ländern möglich, in denen Sie sich sicher aufhalten können, das heißt in Ländern, für die keine höhere Reisewarnung als Stufe 3 besteht. Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Seite des BMEIA. Für eine Mobilität sind Länder mit einer Reisewarnung 1-2 möglich. Ein Aufenthalt in Ländern mit einer Reisewarnung 3 ist nur mit Abschluss einer Haftungsfreistellung (Erklärung der Studierenden) möglich. Eine Auslandsmobilität in Ländern mit einer Reisewarnung 4 ist nicht möglich.
Jakob Felix Springer: jakob_felix.springer@hcw.ac.at
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Global Social Dialog.
