Fachliche Zugangsvoraussetzung
Die fachliche Zugangsvoraussetzung besteht aus 2 Teilen:
1. Studienabschluss
Sie benötigen
- ein abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder
- ein gleich- oder höherwertiger Studienabschluss einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären bzw. tertiären Bildungseinrichtung.
Es sind in Summe mindestens 180 ECTS für jene Studiengänge nachzuweisen, welche zum Zeitpunkt Ihrer Akkreditierung bereits das ECTS-Punktesystem eingeführt hatten.
Studierende des Bachelor Professional Tax Management erfüllen jedenfalls die Zugangsvoraussetzungen für diesen konsekutiv aufbauenden Master Professional Tax Consulting, werden aber im Auswahlverfahren nicht bevorzugt behandelt.
2. Facheinschlägige Berufserfahrung
Sie benötigen eine mindestens zweijährige facheinschlägige Berufserfahrung (zumindest in Teilzeitanstellung bzw. aliquot in einem geringeren Stundenausmaß, dafür mit anteilig längerer Berufserfahrung).
Eine facheinschlägige Berufserfahrung liegt z.B. vor bei einer
- Tätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft oder
- Tätigkeit in einer Steuer-, Controlling- und/oder Rechnungswesensabteilung eines Unternehmens.
Weiterführende Details
Bewerber*innen externer Bildungseinrichtungen haben jedenfalls einen Leistungsnachweis aus folgenden Kernfachbereichen zu erbringen (minimale Anzahl an ECTS-Punkten mit exemplarisch angeführten Lehrveranstaltungsbezeichnungen):
- mind. 18 ECTS-Credits – Steuern und Recht in:
- Einführung ins Steuerrecht
- Einführung ins Verfahrensrecht
- Umsatzsteuergesetz allgemein
- Binnenmarktregelung und EU-Richtlinien
- Abgabenanspruch, Abgabenbehörden und Parteienverkehr
- Österreichisches Verfassungsrecht
- Grundlagen des Privatrechts
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Bi- und multilaterales Abkommensrecht und nationales Außensteuerrecht
- mind. 8 ECTS-Credits – Betrieb und Prüfung in:
- Grundzüge der Betriebswirtschaft
- Grundzüge des Rechnungswesens
- Buchhaltung und Bilanzierung
- Grundzüge betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
- Statistik
Dispensprüfung
Wenn kein oder ein nur teilweiser Nachweis von 26 ECTS (s.o.) erfolgt und/oder Interessent*innen mit einem fachfremden Bachelorstudium den Master Professional absolvieren möchten, so haben diese vor dem Aufnahmeverfahren eine entsprechende Dispensprüfung abzulegen, die vom Umfang und den Inhalten her der obigen Aufstellung entspricht.
Die empfohlene Standardliteratur für diese Prüfung ist:
- Bieber/Kofler/Tumpel, Steuerrecht (aktuelle Fassung)
- Ehrke-Rabl, elements Steuerrecht (aktuelle Fassung)
Die Dispensprüfung dient der Feststellung, ob Studierende über jene fachlichen Grundkenntnisse verfügen, die für den Einstieg in das Studium vorausgesetzt werden. Sie wird einmal jährlich vor Beginn des Studienjahres durchgeführt und umfasst die oben angeführten Lehrinhalte.
Die Prüfung wird schriftlich abgelegt und von den Lehrenden des Studiengangs konzipiert, organisiert und korrigiert. Die Anmeldung erfolgt innerhalb der vom Studiengang bekanntgegebenen Frist. Zur Dispensprüfung sind Bewerber*innen zugelassen, die sich für das betreffende Studium eingeschrieben haben oder eine Zulassung anstreben. Eine Teilnahme ist erforderlich, sofern keine anerkannte Vorbildung in den entsprechenden Fachgebieten vorliegt.
Die Studienprogrammleitung ist verantwortlich für die Zulassung zum Master Professional mit der Option auf Festlegung nachzubringender Leistungsnachweise.
Über individuelle Anrechnungsmodi und die allfällige Anerkennung vergleichbarer Studienabschlüsse als Voraussetzung für die Zulassung entscheidet die Studienprogrammleitung auf Basis der geltenden Prüfungsordnung der Hochschule Campus Wien.