Fachliche Zugangsvoraussetzung
Die fachliche Zugangsvoraussetzung ist
- ein abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder
- ein gleichwertiger Studienabschluss einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Es sind in Summe mindestens 180 ECTS-Credits für jene Studiengänge nachzuweisen, welche zum Zeitpunkt der Akkreditierung bereits das ECTS-Punktesystem eingeführt hatten. Die Studiengangsleitung entscheidet im Einzelfall.
In folgenden Kernfachbereichen ist eine Mindestanzahl an ECTS-Credits nachzuweisen:
- mind. 18 ECTS-Credits - Steuern und Recht, z. B in:
- Einführung ins Steuerrecht
- Einführung ins Verfahrensrecht
- Umsatzsteuergesetz allgemein
- Binnenmarktregelung und EU-Richtlinien
- mind. 8 ECTS-Credits - Betrieb und Prüfung, z.B. in:
- Grundzüge der Betriebswirtschaft
- Grundzüge des Rechnungswesens
- Buchhaltung und Bilanzierung
Wenn Sie die geforderten 26 ECTS-Credits nicht oder nur teilweise nachweisen können, müssen Sie eine entsprechende Dispensprüfung absolvieren, deren Umfang und Inhalt der obigen Aufstellung entspricht.
Die Studiengangsleitung ist verantwortlich für die Zulassung zum Masterstudium mit der Option auf Festlegung nachzubringender Leistungsnachweise.
Sprachliche Zugangsvoraussetzung
Das erforderliche Sprachniveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beträgt mindestens