12. Mai 2026
Wann darf oder muss ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es und wie wirkt sich Digitalisierung auf die Rechtskraft aus?

Der Studiengang Tax Management lud am 28. April zur Campus Lecture Durchbrechung der Rechtskraft. Anlass waren die FH-Honorarprofessur-Verleihungen an Dr. Martin Vock, LLM, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Finanzen, und Mag. Gottfried Schellmann, Steuerberater, und beide Lehrende an der Hochschule Campus Wien.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Verwaltungsverfahren zwischen Rechtskraft und materieller Gerechtigkeit, besonders im Steuerrecht und bei digitaler Verwaltung. Ausgehend von der historischen Kontroverse Otto Mayer vs. Adolf Merkl spannten die Vortragenden den Bogen von den Prinzipien der Rechtskraft über die Wiederaufnahmegründe im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) 1925 bis zur Übernahme und Erweiterung dieser Grundsätze in der Bundesabgabenordnung (BAO).
Die Campus Lecture beantwortete zugleich zentrale Praxisfragen: Ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren darf wieder aufgenommen werden, wenn die gesetzlich dafür vorgesehenen Gründe vorliegen. Ein bereits durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn
Während die BAO die Grundsätze des AVG übernimmt, erweitert die AVG diese um abgabenspezifische Tatbestände und differenziert bei Fristen und Voraussetzungen.
Die Digitalisierung verändert die Praxis der Rechtskraft. Denn automationsunterstützte Entscheidungen verlangen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Korrekturwege, damit das Rechtsschutzinteresse der Parteien gegenüber dem immer digitaler werdenden Staat gewahrt bleibt.
Die Veranstaltung richtete sich an Praktiker*innen aus Verwaltung und Steuerberatung, Studierende, Lehrende und Forschende des öffentlichen Rechts sowie alle, die mit verwaltungs- oder abgabenrechtlichen Verfahren befasst sind.